Gesetze / Finanzverwaltungsgesetz

FVG

§ 7 Bezirk und Sitz

Stand: 01.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 25.01.2021

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.

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